In meiner Kindertagespflege "Jenny und die Räuberkinder" steht das Wohl und der Schutz der mir anvertrauten Kinder an oberster Stelle. Als qualifizierte Tagesmutter und gelernte Erzieherin mit langjähriger Erfahrung ist es mein Anliegen, jedem Kind eine sichere, geborgene und entwicklungsfördernde Umgebung zu bieten. Dieses Kinderschutzkonzept dient dazu, potenzielle Risiken für Kinder zu minimieren, Sensibilität für das Thema Kinderschutz zu schaffen und klare Handlungsleitlinien im Verdachtsfall von Kindeswohlgefährdung festzulegen. Es berücksichtigt die Besonderheiten meiner Einzelbetreuung und meine Verantwortung, auch ohne Kollegium professionell zu agieren.
1. Grundhaltung und Leitprinzipien
- Achtung der Kinderrechte: Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die Kinderrechte nach der UN-Kinderrechtskonvention bilden die Grundlage meiner pädagogischen Arbeit.
- Partizipation und Beteiligung: Kinder werden altersgerecht an Entscheidungen beteiligt, die sie betreffen. Ihre Meinungen und Gefühle werden ernst genommen und respektiert.
- Transparenz und Vertrauen: Offenheit im Umgang mit den Eltern und eine vertrauensvolle Beziehung sind essentiell für eine gelingende Zusammenarbeit und den Kinderschutz.
- Prävention als oberstes Ziel: Durch Sensibilisierung, klare Regeln und eine offene Kommunikationskultur sollen potenzielle Gefährdungen von vornherein vermieden werden.
- Verantwortung und Professionalität: Ich trage die alleinige Verantwortung für das Wohl der Kinder. Im Verdachtsfall handle ich nach den gesetzlichen Bestimmungen und ziehe externe Fachkräfte hinzu.
2. Präventive Maßnahmen
2.1 Schutz vor physischer und psychischer Gewalt
- Klare Regeln und Grenzen: Es gibt klare Regeln für den Umgang miteinander, die altersgerecht vermittelt werden (z.B. "Wir tun uns nicht weh", "Wir reden miteinander").
- Konfliktlösung: Kinder lernen, Konflikte gewaltfrei zu lösen. Ich unterstütze sie dabei, ihre Gefühle auszudrücken und alternative Lösungswege zu finden.
- Aufklärung: Altersgerechte Aufklärung über "gute" und "schlechte" Berührungen sowie die Möglichkeit, "Nein" zu sagen, wird thematisiert.
- Emotionale Verfügbarkeit: Ich bin für die Kinder ansprechbar, höre ihnen zu und nehme ihre Sorgen und Ängste ernst.
- Aktiver Schutz vor Diskriminierung: Ich trete diskriminierendem, sexistischem und gewalttätigem Verhalten aktiv entgegen, interveniere bei Bedarf und dulde es nicht.
2.2 Schutz im Bereich Körperpflege (Wickeln, Toilettengang, Umziehen, Baden)
Dieser Bereich erfordert besondere Sensibilität, da hier die Intimsphäre der Kinder berührt wird.
- Respektvolle Begleitung: Wickeln und Toilettengang finden in einer ruhigen und entspannten Atmosphäre statt. Ich kündige meine Handlungen an und beziehe das Kind, soweit altersgerecht möglich, aktiv mit ein (z.B. "Jetzt ziehen wir die Hose aus").
- Wahrnehmung der Bedürfnisse: Jedes Kind ist einzigartig, und das zeigt sich auch in seinen individuellen Bedürfnissen bei der Körperpflege. Es ist mir ein Herzensanliegen, diese Bedürfnisse sensibel wahrzunehmen und mit größtem Respekt zu behandeln. Ich achte auf die kleinsten Signale des Kindes – sei es ein Blick, eine Geste oder ein Laut – und reagiere darauf. Dies bedeutet, dass ich beispielsweise ein Kind niemals zum Töpfchen zwinge, wenn es noch nicht bereit ist, oder dass ich die Reihenfolge beim Anziehen anpasse, wenn das Kind dies gerade braucht. Es geht darum, eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen, in der sich jedes Kind sicher und gehört fühlt. Ich schaffe eine Atmosphäre, in der Kinder lernen, ihre eigenen Grenzen zu spüren und zu äußern, und ich respektiere diese Grenzen.
- Professioneller Umgang mit Fotos und Medien: Mit der schriftlichen Einwilligung der Eltern mache ich Fotos von den Kindern. Diese Aufnahmen dienen der pädagogischen Dokumentation der Entwicklungsschritte und Erlebnisse der Kinder sowie als liebevolle Erinnerung für die Familien. Ich achte stets darauf, dass keine Fotos von nackten Kindern oder in unangenehmen oder peinlichen Situationen entstehen. Die Privatsphäre und Würde jedes Kindes haben dabei oberste Priorität. Die Nutzung des Internets und anderer Medien erfolgt ausschließlich im Rahmen der pädagogischen Arbeit und unter strikter Einhaltung des Datenschutzes.
- Achtsame und respektvolle Nähe: Eine liebevolle und zugewandte Haltung ist mir in der Betreuung der Kinder sehr wichtig. Ich gebe den Kindern die Körpernähe und Zuneigung, die sie in diesem Alter für ihre gesunde Entwicklung benötigen. Dies geschieht stets in einem achtsamen und respektvollen Rahmen, der die kindliche Intimsphäre und Autonomie wahrt. Es geht darum, eine sichere und geborgene Umgebung zu schaffen, in der sich die Kinder angenommen fühlen, ihre Grenzen lernen und meine Fürsorge erfahren können.
- Transparenz für Eltern: Eltern werden über die Abläufe der Körperpflege informiert und können jederzeit Fragen dazu stellen.
- Baden: Baden findet entweder im Bedarfsfall (z.B. bei starker Verschmutzung nach dem Spielen) statt oder als gemeinsames, freudvolles Erlebnis. Beim gemeinsamen Baden tragen die Kinder stets Badehosen als Schutz ihrer Intimsphäre. Jede Form des Badens wird im Vorfeld mit den Eltern kommuniziert oder im Anschluss dokumentiert. Unabhängig vom Anlass wird stets die Intimsphäre des Kindes gewahrt und auf eine professionelle Durchführung geachtet.
2.3 Schutz vor Vernachlässigung
- Ernährung und Hygiene: Eine ausgewogene und gesunde Ernährung wird angeboten. Wir ernähren uns vegetarisch und die meisten Lebensmittel sind Bio. Auf eine angemessene Hygiene der Kinder und der Räumlichkeiten wird geachtet.
- Schlafgewohnheiten: Die individuellen Schlafbedürfnisse der Kinder werden berücksichtigt und entsprechende Ruhezeiten ermöglicht.
- Beaufsichtigung: Eine lückenlose und altersgerechte Beaufsichtigung der Kinder ist jederzeit gewährleistet. Auch wenn ich alleine arbeite, sorge ich durch klare Strukturen und Abläufe dafür, dass die Kinder niemals unbeaufsichtigt sind.
- Entwicklungsbeobachtung: Durch kontinuierliche Beobachtung der kindlichen Entwicklung können Auffälligkeiten frühzeitig erkannt werden.
2.4 Schutz vor sexueller Gewalt
- Stärkung eines positiven Körpergefühls: Die Kinder werden in der Entwicklung eines positiven Körpergefühls unterstützt und lernen, ihre Grenzen wahrzunehmen und zu äußern.
- Vertrauensperson: Ich bin eine vertrauenswürdige Ansprechpartnerin für die Kinder.
- Offene Kommunikation: Eine offene Gesprächsatmosphäre ermöglicht es Kindern, über alles zu sprechen, was sie belastet.
- Körpersprache wahrnehmen: Ich achte auf Signale der Kinder, die auf Unwohlsein oder Missbrauch hindeuten könnten (z.B. Rückzug, plötzliche Verhaltensänderungen).
- Aufklärung und Sensibilisierung: Kinder werden altersgerecht über ihren Körper, ihre Gefühle und das Recht auf "Nein" sagen aufgeklärt.
- Umgang mit Geheimnissen: Kindern wird erklärt, dass sie keine Geheimnisse haben müssen, die ein schlechtes Gefühl hervorrufen.
2.5 Beteiligung und Beschwerdemöglichkeiten der Kinder
- Thematisierung von Gefühlen durch Bilderbücher: altersgerechte Bilderbücher zum Thema Gefühle werden regelmäßig vorgelesen und besprochen. So lernen die Kinder, ihre eigenen Emotionen zu erkennen und zu benennen.
- Wahrnehmung nonverbaler Beschwerden: Besonders bei Babys und sehr jungen Kindern, die sich noch nicht verbal äußern können, achte ich intensiv auf Körpersignale, Mimik, Gestik und Verhaltensänderungen. Diese nonverbalen Ausdrucksformen sind wichtige Hinweise auf Wohlbefinden oder Unwohlsein und werden von mir ernst genommen und entsprechend beachtet.
- Kinderkonferenz in einfachster Form: Altersgerechte Konferenzen können stattfinden, in denen einfache Entscheidungen gemeinsam getroffen werden (z.B. "Welches Lied singen wir?").
- Offenes Ohr: Ich habe stets ein offenes Ohr für die Anliegen der Kinder.
- Puppen als Kommunikationshilfe: Bei sehr jungen Kindern können Handpuppen oder Kuscheltiere genutzt werden, um über Gefühle und Erlebnisse zu sprechen. (ein Arztbesuch wird mit Kuscheltieren nachgespielt um das Erlebte zu verarbeiten)
2.6 Partizipation und Beschwerdemöglichkeiten der Eltern
- Regelmäßiger Austausch: Tägliche Tür- und Angelgespräche sowie bei Bedarf ausführlichere Elterngespräche.
- Transparenz der Regeln: Alle Regeln und Konzepte, einschließlich dieses Kinderschutzkonzepts, sind für Eltern einsehbar (z.B. auf meiner Website www.tagesmutter-gerbrunn.de)
- Offenes Beschwerdemanagement: Eltern können jederzeit ihre Anliegen, Sorgen oder Beschwerden an mich herantragen.
3. Risikoeinschätzung und Gefährdungsanalyse
Obwohl ich alleine arbeite, ist es wichtig, potenzielle Risikobereiche zu identifizieren und Vorkehrungen zu treffen.
- Keine unmittelbare Zeugen: Da keine Kollegen anwesend sind, liegt die Beobachtung und Dokumentation ausschließlich bei mir. Eine präzise und zeitnahe Dokumentation ist daher umso wichtiger.
- Ich lege Wert auf regen Austausch mit anderen Tagesmüttern und Fachkräften. Darüber hinaus sorge ich aktiv für vielfältige soziale Kontakte außerhalb der Betreuungsräume. Wir sind viel draußen unterwegs, begegnen beim Spazierengehen anderen Menschen und besuchen einmal wöchentlich das Turnen. Hierzu lade ich auch gezielt Familien aus Gerbrunn und neue Familien ein. So haben die Kinder und ich regelmäßigen Kontakt zu anderen Erwachsenen und Kindern, was die sozialen Erfahrungen bereichert und einer Abgrenzung von vornherein vorbeugt. Die Kinder lernen so auch andere Kinder kennen, mit denen sie zusammen in den Kindergarten gehen werden.
- Risikobereiche in den Räumlichkeiten:
- Körperpflegebereiche: Toiletten und Wickelbereich sind so gestaltet, dass sie einerseits die Privatsphäre wahren, andererseits im Notfall schnell einsehbar sind.
- Alleine mit einem Kind: Es ist ganz normal, dass ich mich manchmal mit einem Kind alleine in einem Raum befinde – sei es beim Wickeln oder wenn ein Kind Trost und Ruhe braucht. In diesen Momenten sind Professionalität und Einfühlungsvermögen mein oberstes Gebot. Das Vertrauen der Eltern baue ich bereits während der Eingewöhnungszeit auf, wenn sie meine Arbeitsweise und mich kennenlernen.
Umfeld der Kinder: Potenzielle Gefährdungen können auch aus dem familiären Umfeld der Kinder resultieren. Hier ist eine gute Beobachtungsgabe und ein vertrauensvoller Austausch mit den Eltern wichtig.
4. Verfahren bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Als qualifizierte Tagesmutter bin ich gemäß §8a SGB VIII und §4 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) verpflichtet, bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zu handeln.
4.1 Vorgehen bei Anhaltspunkten für eine mögliche Kindeswohlgefährdung
- Beobachtung und Dokumentation:
Sorgfältige und detaillierte Beobachtung der Auffälligkeiten (Datum, Uhrzeit, Situation, beteiligte Personen, genaue Beschreibung des Verhaltens oder der Verletzung).
Objektive Beschreibung der Fakten, keine Interpretationen.
Kontinuierliche Dokumentation über einen längeren Zeitraum, falls erforderlich.
- Kollegiale Beratung (intern/extern):
Obwohl ich alleine arbeite, suche ich bei Anhaltspunkten den Kontakt zu erfahrenen Fachkräften. Dies können sein:
- Jugendamt: Kontaktaufnahme zur Kinderschutzfachkraft des zuständigen Jugendamtes oder zum Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD).
- Insoweit erfahrene Fachkraft (ISEF): Ich ziehe eine insoweit erfahrene Fachkraft nach §8a SGB VIII hinzu, um eine professionelle Einschätzung der Situation zu erhalten.
- Familienberatungsstellen: Beratungsstellen bieten oft anonyme oder vertrauliche Beratungen an.
- Erfahrene Kolleginnen/Tagesmütter: Im Rahmen von Netzwerktreffen oder informellen Austauschen kann ich mich mit anderen Fachkräften besprechen, ohne Details preiszugeben, die das Kind identifizierbar machen.
- Gespräch mit den Eltern (falls fachlich vertretbar): Sofern die Gefährdungseinschätzung dies zulässt und keine akute Gefahr für das Kind besteht, suche ich das Gespräch mit den Eltern. Das Gespräch dient dazu, die Anhaltspunkte zu benennen, die eigene Sorge auszudrücken und gemeinsam mit den Eltern nach Lösungen zu suchen. Ich biete den Eltern Unterstützung an und informiere über Hilfsangebote. Die Kommunikation ist wertschätzend, aber auch klar in der Benennung der Sorge.
Information des Jugendamtes:
- Wenn die Gefährdungseinschätzung eine erhebliche Kindeswohlgefährdung nahelegt und/oder die Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, die Situation zu ändern, oder das Gespräch mit den Eltern nicht vertretbar erscheint, informiere ich unverzüglich das zuständige Jugendamt.
- Die Information erfolgt schriftlich oder telefonisch mit anschließender schriftlicher Bestätigung.
- Ich übermittle alle relevanten Beobachtungen und Dokumentationen an das Jugendamt.
- Das Jugendamt prüft den Sachverhalt und leitet bei Bedarf weitere Schritte ein.
- Bei Verdacht auf Fehlverhalten meinerseits (als alleinige Betreuungsperson) würde ich mich umgehend selbst an das Jugendamt oder eine neutrale Fachberatungsstelle wenden, um eine unabhängige Prüfung und Beratung zu ermöglichen.
4.2 Vorgehen bei akuter Kindeswohlgefährdung (Eilfall)
- Bei akuter, unmittelbarer Gefahr für das Kind (z.B. schwere Verletzungen, sexueller Missbrauch, massive Vernachlässigung) informiere ich sofort das zuständige Jugendamt und ggf. die Polizei.
- In solchen Fällen ist kein vorheriges Elterngespräch notwendig oder ratsam.
- Die Sicherheit des Kindes hat oberste Priorität.
5. Qualifizierung und Fortbildung
- Ich nehme regelmäßig an Fortbildungen und Fachtagen zum Thema Kinderschutz teil, um mein Wissen aktuell zu halten und meine Kompetenzen zu erweitern.
- Der Besuch von Erste-Hilfe-Kursen am Kind ist selbstverständlich.
- Ich informiere mich kontinuierlich über aktuelle Entwicklungen im Bereich Kinderschutz und einschlägige Gesetze.
- Regelmäßige Selbstreflexion und Dokumentation: Ich führe eine regelmäßige Selbstreflexion meiner pädagogischen Arbeit und meines Verhaltens durch und nutze den Austausch mit der Fachberatung oder einem Netzwerk anderer Tagesmütter für kollegiale Reflexion.
6. Zusammenarbeit mit externen Partnern
Da ich alleine arbeite, ist die Vernetzung mit externen Partnern besonders wichtig.
- Jugendamt: Das Jugendamt ist mein primärer Ansprechpartner bei Fragen zum Kinderschutz und bei Verdachtsfällen, einschließlich der Kinderschutzfachkraft und des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD).
- Fachberatung für Kindertagespflege: Ich nutze die Angebote der Fachberatung für Kindertagespflege, um mich regelmäßig auszutauschen und Unterstützung zu erhalten.
- Erziehungs- und Familienberatungsstellen: Ich informiere Eltern über die Möglichkeit, professionelle Unterstützung bei Erziehungsfragen oder familiären Problemen in Anspruch zu nehmen.
- Netzwerk mit anderen Tagesmüttern: Der Austausch mit anderen Tagesmüttern bietet die Möglichkeit zur kollegialen Beratung und zur gegenseitigen Unterstützung.
7. Öffentlichkeitsarbeit und Transparenz
- Dieses Kinderschutzkonzept ist auf meiner Webseite www.tagesmutter-gerbrunn.de einsehbar.
- Eltern werden bei der Aufnahme des Kindes über das Kinderschutzkonzept informiert und erhalten die Möglichkeit, Fragen dazu zu stellen.
- Ich pflege eine offene und transparente Kommunikation mit den Eltern, um Vertrauen aufzubauen und gemeinsam für das Wohl der Kinder zu sorgen.
- Professioneller Umgang mit Bildern und Medien: Ich achte auf einen professionellen und datenschutzkonformen Umgang mit Bildern, Videos und anderen Medien. Die Nutzung des Internets erfolgt ausschließlich im Rahmen der pädagogischen Arbeit und unter Einhaltung des Datenschutzes mit Einwilligung der Eltern.
8. Evaluation und Weiterentwicklung
- Dieses Kinderschutzkonzept wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf an neue Gegebenheiten oder gesetzliche Änderungen angepasst.
- Rückmeldungen von Eltern und dem Jugendamt werden in die Weiterentwicklung einbezogen.
Kontaktdaten für Notfälle und Beratung:
- Jugendamt Landkreis Würzburg: Telefon: 0931 8003-0,
Adresse: Landratsamt Würzburg,
Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg
- Polizei: 110
- Kinderärztlicher Notdienst: 0700/35 0700 35.
- Nummer gegen Kummer (Kinder- und Jugendtelefon): 116 111 (für Kinder und Jugendliche)
- Elterntelefon: 0800 111 0550